Straffreiheit für sexuelle Chatdialoge mit Minderjährigen?
Stellungnahme zum Urteil SK-Nr. 2005/16/LIB des Obergerichts des Kantons Bern
Vorliegender Beitrag versteht sich als rechtspolitische Stellungnahme der Koordinationsstelle zur Bekämpfung der Internetkriminalität KOBIK zur jüngsten Rechtsprechung im Bereich der Sex-Chats mit Minderjährigen. Die in der zurzeit jüngsten Rechtsprechung (Urteil SK-Nr. 2005/16/LIB des OG BE) vertretene Straffreiheit für sexuelle Chatdialoge mit Kindern und Jugendlichen erscheint unter Berücksichtigung eines effizienten Jugendschutzes und der Realität in Chaträumen als äusserst fragwürdig. Dies da besonders Chaträume für Kinder und Jugendliche nachweislich zwecks Kontaktaufnahme und -pflege («Grooming») von pädophil geneigten Erwachsenen frequentiert werden und besonders bei Minderjährigen die Bereitschaft zu realen Treffen mit Chatbekanntschaften hoch ist.
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