(Wissenschaft von) Recht und Information – «an der Wurzel eins»?
Verengte Definitionen für «Recht» (als der Gesamtheit der Normen für menschliches Handeln) und für «Informatik» (als auf den elektronischen Modus bezogene Verarbeitungstechnik) verdunkeln grundlegende Gemeinsamkeiten, die – letztlich – «Recht» sogar als Teilmenge des Gegenstandes von «Informatik» («‹Recht› = verbindliche Information») erscheinen lassen. Der Beitrag akzentuiert zunächst diese grundlegenden Gemeinsamkeiten und geht sodann auf jene Auswirkungen ein, die sich für beide Erkenntnisgegenstände (bzw deren Wissenschaften) aus dem in der betreffenden Gesellschaft (Lebenswelt) jeweils vorausgesetzten Begriff der «Wahrheit» ergeben.
Inhaltsverzeichnis
- 1. Einleitung und Themenstellung
- 2. Die vorgefundenen Bezeichnungen
- 2.1. Erste Beobachtung
- 2.2. Informatik
- 2.3. Recht
- 2.4. Gemeinsamkeit und Differenz
- 3. Das Problem der Wahrheit40
- 3.1. Habermas und Kant
- 3.2. Die radikale Skepsis
- 3.3. Die «Idee» der Wahrheit
- 3.3.1. Die Erkennbarkeit absoluter Wahrheit
- 3.3.2. Die Relativität der Wahrheitserkenntnis
- 4. Schluss
- 5. Literatur
Loggen Sie sich bitte ein, um den ganzen Text zu lesen.
There are no comments yet
Ihr Kommentar zu diesem Beitrag
AbonnentInnen dieser Zeitschrift können sich an der Diskussion beteiligen. Bitte loggen Sie sich ein, um Kommentare verfassen zu können.
No comments