Internet, Corporate Governance und Recht
Die Richtlinie 2006/46/EG sieht eine Verpflichtung zur Abgabe einer Corporate Governance-Erklärung für börsennotierte Aktiengesellschaften vor. In Österreich erfolgt diese Erklärung in einem eigenen Bericht, welcher gemeinsam mit dem Lagebericht offen zu legen ist. Eine Einstellung des Corporate Governance-Berichts auf der Unternehmenshomepage wird vom nationalen Recht nicht verlangt. Vielmehr besteht in Österreich selbst für börsennotierte Aktiengesellschaften bis zur Umsetzung der Aktionärsrechte-Richtlinie (2007/36/EG) keine Verpflichtung zur Unterhaltung einer Unternehmenshomepage. In Zukunft wird das Internet für die Corporate Governance börsennotierter österreichischer Aktiengesellschaften eine gewichtigere Rolle spielen.
Inhaltsverzeichnis
- 1. Einleitung
- 2. Corporate Governance und CG-Kodex
- 2.1. Corporate Governance
- 2.2. Österreichischer Corporate Governance Kodex
- 2.2.1. Zielsetzung und Aufbau
- 2.2.2. Internet und Hauptversammlung
- 2.2.3. Internet, Transparenz und Prüfung
- 3. Conclusio
- 4. Literatur
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