Gebührenpflicht von Softwarelizenzverträgen
Mit Erk. 2006/16/0054 vom 7. 9. 2006 hat der VwGH entschieden, dass Softwarelizenzverträge der Gebührenpflicht des Gebührengesetzes für sonstige Nutzungsverträge (ebenso wie Mietverträge) unterliegen. Dies hat großen Aufruhr in der Gemeinde der Softwarehersteller verursacht.
Mit dem BudgetbegleitG 2007 erfolgte eine rückwirkende Einführung eines Befreiungstatbestandes in das GebührenG. Nunmehr sind auch «urheberrechtliche und leistungsschutzrechtliche Nutzungsverträge» – zu denen auch die Softwarelizenzverträge gehören – von der Gebührenpflicht des § 33 TP 5 GebG ausdrücklich befreit.
Mit dem BudgetbegleitG 2007 erfolgte eine rückwirkende Einführung eines Befreiungstatbestandes in das GebührenG. Nunmehr sind auch «urheberrechtliche und leistungsschutzrechtliche Nutzungsverträge» – zu denen auch die Softwarelizenzverträge gehören – von der Gebührenpflicht des § 33 TP 5 GebG ausdrücklich befreit.
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