Die Relevanz urheberrechtlicher Bestimmungen für den Softwarevertrag
Computerprogramme genießen weltweit Schutz durch Urheberrecht. Die Sonderbestimmungen des Computer-Urheberrechts wirken sich massiv auf die Vertragsgestaltung aus, da selbst die Benutzung durch den berechtigten Erwerber reglementiert und in den Kontext des Urheberrechts eingebunden ist. Dabei zeigen sich im Detail nationale Unterschiede in den traditionell eng verwandten Urheberrechtssystemen Deutschlands und Österreichs, die geeignet sind, zu divergierenden Ergebnissen an der Basis zu führen.
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