Visualisierung im Strafrecht
In einem Überblicksbild wird der Besondere Teil des StGB als eine Art Landkarte dargestellt. Die Strukturgrafiken einzelner Delikte enthalten sowohl kategoriale Hinweise als auch eine Darstellung der begrifflichen Zusammenhänge zwischen den Deliktsmerkmalen. Die Farben signalisieren Zusammengehörigkeiten. Die Positionierung von links nach rechts verweist auf ein hierarchisches Gefälle. Die Anordnung von oben nach unten beinhaltet eine zweckmäßige Prüfreihenfolge im Einzelfall. Kumulative Merkmale werden als getrennte, alternative Merkmale als überschneidende Flächen dargestellt. Das wird anhand von Diebstahl (§ 127 StGB) und Sachbeschädigung (§ 125 StGB) exemplarisch gezeigt. Die symbolischen Darstellungen eignen sich auch als grafische Benutzeroberfläche zur Navigation in einer multimedialen Präsentation.
Loggen Sie sich bitte ein, um den ganzen Text zu lesen.
There are no comments yet
Ihr Kommentar zu diesem Beitrag
AbonnentInnen dieser Zeitschrift können sich an der Diskussion beteiligen. Bitte loggen Sie sich ein, um Kommentare verfassen zu können.
No comments