Per§onalia

Prof. Peter Hänni leitet die Disziplinaruntersuchung betreffend den Bundesanwalt

Die Aufsichtsbehörde über die Bundesanwaltschaft (AB-BA) hat die Fachpersonen zur Durchführung der Disziplinaruntersuchung bestimmt: Die Leitung übernimmt Professor Peter Hänni. Er wird unterstützt von Rechtsanwalt Lukas Blättler und Rechtsanwältin Sarah Duss.

Professor Hänni, emeritierter Ordinarius für Staats- und Verwaltungsrecht, verfügt über breite Erfahrung in der Durchführung von Administrativ- und Disziplinaruntersuchungen und ist Autor eines Standardwerks zum Bundespersonalrecht. Im Rahmen der Untersuchung wird Professor Hänni von zwei zusätzlichen Fachpersonen, Rechtsanwalt Lukas Blätter und Rechtsanwältin Sarah Duss, unterstützt.

Nach Abschluss ihrer Untersuchungen erstellen die externen Fachpersonen zu Handen der AB-BA einen Bericht über ihre Erkenntnisse. Darauf basierend wird die AB-BA entscheiden, ob sie eine der im Strafbehördenorganisationsgesetz aufgeführten Disziplinarmassnahmen verfügt.

Mit der Disziplinaruntersuchung sollen das Aussageverhalten des Bundesanwalts gegenüber der AB-BA sowie seine Handlungen innerhalb des FIFA-Verfahrenskomplexes disziplinarrechtlich geklärt werden.

Quelle: Medienmitteilung AB-BA vom 3. Juli 2019