Befreiung von der Lex Koller für Ferienanlage in Andermatt
Bundesrat heisst Gesuch aus staatspolitischem Interesse gut
Das in Andermatt geplante Tourismusprojekt soll nicht an der Lex Koller scheitern. Der Bundesrat hat am 22. September 2006 ein entsprechendes Gesuch um Befreiung von der Bewilligungspflicht gemäss Bundesgesetz über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland aus staatspolitischem Interesse gutgeheissen.
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