Die «allgemeine Volksinitiative» ist praxisuntauglich
Die Staatspolitische Kommission des Nationalrates (SPK-N) beantragt, auf die Ausführungsgesetzgebung zu den neuen Verfassungsbestimmungen über die «allgemeine Volksinitiative» nicht einzutreten. Die Verfahren zur Ausübung dieses neuen Volksrechts sind zu kompliziert und damit praxisuntauglich.
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