Bundesstrafgericht entlastet Bundesanwaltschaft im Fall «Ramos»
Die Beschwerdekammer des Bundesstrafgerichts hat am 18. September 2006 ihren Bericht zu den Ermittlungsmethoden, welche der Bundesanwaltschaft vorgeworfen und in der Presse im letzten Juni publik gemacht worden sind, abgeliefert.
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