Vorwurf der Zensur an die Schweiz
Zu Unrecht beanstandete Fernsehsendung zum Zweiten Weltkrieg
Die Schweiz hat gegenüber einem Westschweizer Fernsehjournalisten das Recht auf freie Meinungsäusserung verletzt, weil die Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen (UBI) sowie das Bundesgericht die im März 1997 ausgestrahlte Sendung «L'honneur perdu de la Suisse», die sich mit der Rolle der Schweiz im Zweiten Weltkrieg befasste, für programmrechtswidrig erklärt hatten.
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