Nicht immer Gehilfenschaft
Gerät zur Hanfharzgewinnung geliefert
Wer Pollinatoren verkauft oder vermietet, mit denen das Harz der Hanfpflanze gewonnen werden kann, der darf dafür laut einem neuen Urteil des Bundesgerichts nicht unbesehen wegen Gehilfenschaft zu einem Betäubungsmitteldelikt bestraft werden.
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