Jusletter

Nicht immer Gehilfenschaft

Gerät zur Hanfharzgewinnung geliefert

  • Autor/Autorin: fel.
  • Rechtsgebiete: Betäubungsmittelstrafrecht
  • Zitiervorschlag: fel., Nicht immer Gehilfenschaft, in: Jusletter 11. September 2006
Wer Pollinatoren verkauft oder vermietet, mit denen das Harz der Hanfpflanze gewonnen werden kann, der darf dafür laut einem neuen Urteil des Bundesgerichts nicht unbesehen wegen Gehilfenschaft zu einem Betäubungsmitteldelikt bestraft werden.

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