Honorarerhöhung für Pflichtanwälte
Änderung der Rechtsprechung beschert Gemeinwesen Mehrkosten
Eine Praxisänderung des Bundesgerichts zwingt viele Kantone zu einer Erhöhung der Anwaltshonorare für Pflichtmandate, was zu einer nicht unerheblichen Verteuerung der unentgeltlichen Rechtspflege und damit zu einer Mehrbelastung der Gemeinwesen führen dürfte.
Loggen Sie sich bitte ein, um den ganzen Text zu lesen.
Es gibt noch keine Kommentare
Ihr Kommentar zu diesem Beitrag
AbonnentInnen dieser Zeitschrift können sich an der Diskussion beteiligen. Bitte loggen Sie sich ein, um Kommentare verfassen zu können.
0 Kommentare