Sterbehilfe: Geltendes Recht durchsetzen
Bundesrat nimmt Kenntnis von Sterbehilfe-Bericht
Der Bundesrat hat am 31. Mai den Bericht «Sterbehilfe und Palliativmedizin – Handlungsbedarf für den Bund?» zur Kenntnis genommen, der die von einer Motion der Rechtskommission des Ständerates aufgeworfenen Fragen abklärt. Der Bericht kommt zum Schluss, dass mögliche Missbräuche in der Suizidhilfe durch die konsequente Anwendung und Durchsetzung des geltenden Rechts insbesondere von Seiten der Strafverfolgungsbehörden verhindert werden müssen.
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