Jusletter

Schlussbericht für die Mehrwertsteuerreform

  • Autor/Autorin: Peter Spori
  • Rechtsgebiete: Indirekte Steuern
  • Zitiervorschlag: Peter Spori, Schlussbericht für die Mehrwertsteuerreform, in: Jusletter 22. Mai 2006
Diese Berichterstattung erfolgt aufgrund eines auf sechs Monate befristeten «Sondierungs»-Auftrags (und nicht eines eigentlichen Expertenmandats) für die Reform der Mehrwertsteuer (MWST). Zu «sondieren» waren zusammen mit der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV) die Bedürfnisse und Möglichkeiten für eine Reform in Richtung einer «reinen, idealen MWST», die sich durch «radikale Vereinfachungen» auszeichnet. Die «Sondierungen» erfolgten einerseits aufgrund von sog. Betroffenheitsgesprächen mit einer Mehrzahl interessierter Organisationen und anderseits durch Arbeitssitzungen mit Fachspezialisten aus der ESTV, einer vom Beauftragten einberufenen Arbeitsgruppe und zwei beigezogenen of Counsels . Die Möglichkeiten, welche der Bericht für eine zweckmässige Reform der MWST aufzeigt, sind – dem Auftrag entsprechend – in der nächsten Arbeitsphase durch das Eidgenössische Finanzdepartement EFD zu evaluieren und von der zuständigen Fachabteilung bis zur «Botschaftsreife» weiterzuentwickeln.

Inhaltsverzeichnis

  • 1. Auftrag und Arbeitsweise
  • 1.1. Auftrag und Ausrichtung des Berichts
  • 1.2. Arbeitsweise
  • 1.3. Gesetzesentwurf des Kompetenzzentrums der Treuhand-Kammer
  • 1.4. Weiteres Vorgehen
  • 2. Reformbedarf bei der MWST im Allgemeinen
  • 2.1. Bericht «10 Jahre Mehrwertsteuer»
  • 2.2. Totalrevision
  • 2.3. EU-Kompatibilität
  • 2.4. Zeit und Ressourcen
  • 3. Mögliche Reformen im System und bei der Satzstruktur
  • 3.1. Idealität der MWST
  • 3.2. Taxe Occulte
  • 3.3. Einheitssatz
  • 3.4. Aspekte der Systemreform
  • 3.4.1. Verknüpfungsgrundsatz
  • 3.4.2. Unechte Befreiungen (sog. Ausnahmen)
  • 3.4.3. Vermögenszugänge ausserhalb eines Leistungsaustausches (sog. Nicht-Entgelte)
  • 4. Die Aufhebung der Ausnahmen vom Steuerobjekt
  • 4.1. Grundsätzliches
  • 4.2. Bankdienstleistungen
  • 4.3. Versicherungsleistungen
  • 4.4. Urproduktion
  • 4.5. Verfügungsgeschäfte und Gebrauchsüberlassungen bei Grundstücken
  • 4.5.1. Ist-Zustand
  • 4.5.2. Unterstellung unter die MWST
  • 4.5.3. Uneingeschränkte Option
  • 4.5.4. Baugewerblicher Eigenverbrauch
  • 4.6. Leistungen in Ausübung hoheitlicher Gewalt
  • 4.7. Übrige Ausnahmebereiche
  • 5. Weiterer Reformbedarf materiell-rechtlicher Natur
  • 5.1. Steuersubjekt
  • 5.1.1. Subjektdefinition und Mindestumsatzgrenzen
  • 5.1.2. Gruppenbesteuerung
  • 5.1.3. Mithaftung
  • 5.2. Steuerobjekt und Steuerbemessung
  • 5.2.1. Subventionen
  • 5.2.2. Zuordnung von Leistungen (Stellvertretung)
  • 5.2.3. Kostenerstattung
  • 5.2.4. Bisherige Margenbesteuerung
  • 5.3. Vorsteuern
  • 5.3.1. Materielle Fragen: Subventionen, Spenden udgl.
  • 5.3.2. Formelle Tatbestandsvoraussetzungen
  • 5.4. Grenzüberschreitende Sachverhalte
  • 5.4.1. Materielle Fragen
  • 5.4.2. Formelle Tatbestandsvoraussetzungen
  • 5.5. Ausgliederungen und Kooperationen im von der Steuer ausgenommenen resp. im öffentlichen Bereich
  • 5.5.1. Ausgliederung von Aufgaben im Sozialbereich
  • 5.5.2. Zusammenarbeit im Bildungsbereich und im Gesundheitswesen
  • 5.6. Abrechnungsfragen und Verjährung der Steuerforderung
  • 5.6.1. Saldosteuersatzmethode
  • 5.6.2. Erweitertes Meldeverfahren
  • 5.6.3. Verjährung
  • 6. Reformbedarf beim Verfahrensrecht und Steuerstrafrecht
  • 6.1. Vorbemerkungen
  • 6.2. Abrechnung
  • 6.3. Gemischtes Veranlagungssystem
  • 6.4. Beweismittelbeschränkung
  • 6.5. Straffreie Nachdeklaration
  • 6.6. Wirkung von Kontrollen
  • 6.7. Ausrichtung einer Bezugsprovision
  • 6.8. Inkasso
  • 6.9. Strafrecht
  • Anhang 1: Steuersatzberechnungen (für ein Einheitssatz-Modell)
  • Anhang 2: Tabelle der Änderungsvorschläge im punktuellen Bereich
  • Beilagen

0 Kommentare

Es gibt noch keine Kommentare

Ihr Kommentar zu diesem Beitrag

AbonnentInnen dieser Zeitschrift können sich an der Diskussion beteiligen. Bitte loggen Sie sich ein, um Kommentare verfassen zu können.