Jusletter

Entschädigung wegen der BZO

Die Stadt muss 7 Millionen Franken zahlen

  • Autor/Autorin: fel.
  • Rechtsgebiete: Bau- und Raumplanungsrecht. Bodenrecht
  • Zitiervorschlag: fel., Entschädigung wegen der BZO, in: Jusletter 8. Mai 2006
Die Stadt Zürich muss dem Eigentümer zweier Grundstücke am oberen Kürberghang in Zürich Höngg, die mit der Bau- und Zonenordnung (BZO) von 1992 der Freihaltezone zugeteilt worden waren, eine Entschädigung von über 7 Millionen Franken bezahlen.

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