Entschädigung wegen der BZO
Die Stadt muss 7 Millionen Franken zahlen
Die Stadt Zürich muss dem Eigentümer zweier Grundstücke am oberen Kürberghang in Zürich Höngg, die mit der Bau- und Zonenordnung (BZO) von 1992 der Freihaltezone zugeteilt worden waren, eine Entschädigung von über 7 Millionen Franken bezahlen.
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