Grenzen väterlicher Hilfe
Verwandtenunterstützung geht nicht weiter als Sozialhilfe
Das Bundesgericht will zwar den Entscheid des Gesetzgebers respektieren, der bei der Gesetzesrevision von 1998/2000 die gegenseitige Unterstützungspflicht für Verwandte in auf- und absteigender Linie beibehielt und nur die Unterstützungspflicht zwischen Geschwistern aufhob. Dennoch darf laut dem Urteil aus Lausanne «den Bedenken gegen das Institut der Verwandtenunterstützung Rechnung getragen werden».
Loggen Sie sich bitte ein, um den ganzen Text zu lesen.
Es gibt noch keine Kommentare
Ihr Kommentar zu diesem Beitrag
AbonnentInnen dieser Zeitschrift können sich an der Diskussion beteiligen. Bitte loggen Sie sich ein, um Kommentare verfassen zu können.
0 Kommentare