Jusletter

Zumutbarer Nebenjob

Eigenverantwortung des Kindes geht elterlicher Unterhaltspflicht vor

  • Autor/Autorin: fel.
  • Rechtsgebiete: Familienrecht. Eherecht
  • Zitiervorschlag: fel., Zumutbarer Nebenjob, in: Jusletter 13. Februar 2006
Die Eigenverantwortung des Kindes geht der Unterhaltspflicht der Eltern vor (Art. 276 Abs. 3 ZGB), und das gilt laut einem neuen Urteil des Bundesgerichts für ein mündiges Kind in Ausbildung in ganz besonderem Mass.

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