Zumutbarer Nebenjob
Eigenverantwortung des Kindes geht elterlicher Unterhaltspflicht vor
Die Eigenverantwortung des Kindes geht der Unterhaltspflicht der Eltern vor (Art. 276 Abs. 3 ZGB), und das gilt laut einem neuen Urteil des Bundesgerichts für ein mündiges Kind in Ausbildung in ganz besonderem Mass.
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