Jusletter

Unzulässiges Klumpenrisiko

Pensionskasse der Amtsersparniskasse Thun muss Strategie ändern

  • Autor/Autorin: fel.
  • Rechtsgebiete: Berufliche Vorsorge
  • Zitiervorschlag: fel., Unzulässiges Klumpenrisiko, in: Jusletter 13. Februar 2006
Die Pensionskasse einer Bank darf nicht einen Grossteil ihres Vermögens beim einseitig im regionalen Wohnimmobilien-Markt aktiven Arbeitgeber der Versicherten anlegen.

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