Das Einsichtsrecht im Konzern
Richtschnur bleibt die Ausübung der Aktionärsrechte
Will ein einzig an der Muttergesellschaft beteiligter Aktionär über die Angaben in der Konzernrechnung hinaus Einsicht in Jahresrechnungen der Untergesellschaften erhalten, hat er nachzuweisen, dass diese Informationen zur Ausübung seiner Rechte erforderlich sind.
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