Verordnungsänderungen zur Krankenversicherung in der Anhörung
Um der Kostensteigerung in der Grundversicherung entgegen zu wirken hat das EDI ein zweites Paket von Verordnungsänderungen vorbereitet. Im Vordergrund stehen drei Massnahmen: die Lockerung des Territorialitätsprinzips, die Senkung der Mindestreservensätze der Krankenversicherer und die Anpassung des Preisfestsetzungssystems für die Medikamente. Zu diesen Verordnungsänderungen führt das EDI eine schriftliche Anhörung durch.
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