Dieter Behring bleibt in Haft
Fluchtgefahr und Kollusionsgefahr bejaht
Der des Anlagebetrugs im Umfang von mehreren 100 Mio. Fr. und der Geldwäscherei beschuldigte Basler Financier Dieter Behring muss in Untersuchungshaft verbleiben. Das Bundesstrafgericht hat einen Entscheid des Eidgenössischen Untersuchungsrichteramts bestätigt, das am 28. November eine angeordnete Inhaftierung Behrings wegen Flucht- und Verdunkelungsgefahr bestätigt hatte.
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