Streit um Ansprüche wegen des Domainnamens weltonline.de
Der u.a. für das Wettbewerbs-, Marken- und Namensrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 2. Dezember 2004 über Ansprüche der klagenden Axel Springer AG hinsichtlich des Domainnamens «weltonline.de» entschieden, den sich die Beklagte (eine GmbH) hat reservieren lassen.
Loggen Sie sich bitte ein, um den ganzen Text zu lesen.
Es gibt noch keine Kommentare
Ihr Kommentar zu diesem Beitrag
AbonnentInnen dieser Zeitschrift können sich an der Diskussion beteiligen. Bitte loggen Sie sich ein, um Kommentare verfassen zu können.
0 Kommentare