Die Netzwerkkriminalität verstärkt bekämpfen
Der Bundesrat will sich bei der Bekämpfung von Straftaten mittels elektronischer Kommunikationsnetze (Netzwerkkriminalität) verstärkt engagieren. An seiner Sitzung vom 10. Dezember 2004 hat er zwei neue Gesetzesentwürfe zur Vernehmlassung verabschiedet. Einerseits soll die strafrechtliche Verantwortlichkeit der Provider für illegale Inhalte im Internet speziell geregelt werden. Andererseits werden neue Ermittlungsmöglichkeiten des Bundes vorgeschlagen.
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