Irrtum beim Vergleich
Grundlegendes Gutachten unvollständig
Das Bundesgericht hat im Falle eines Unfallopfers die Berufung auf einen Grundlagenirrtum (Art. 24 Abs. 1 Ziff. 4 OR) beim Abschluss einer Entschädigungsvereinbarung mit der Versicherung grundsätzlich bejaht.
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