Einbürgerungsverweigerung wegen fehlender wirtschaftlicher (Selbst-)Erhaltungsfähigkeit
Entscheid vom 24. Oktober 2007 des Verwaltungsgerichts Zürich (VB.2006.00459)
Die Bürgerliche Abteilung des Gemeinderats X lehnte am 13. Dezember 2005 das Einbürgerungsgesuch einer jungen, geistig behinderten Frau ab. Sie begründete ihren Entscheid mit der fehlenden wirtschaftlichen (Selbst-)Erhaltungsfähigkeit der Antragstellerin. Der Entscheid wurde in zweiter Rechtsmittelinstanz vom kantonalen Verwaltungsgericht gestützt, dies entgegen der Meinung der Rekursinstanz, welche darin eine indirekte Diskriminierung auf Grund der Behinderung der jungen Frau sah.
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