Jusletter

29. April 2024

Liebe Leser*innen

In dieser Jusletter-Ausgabe untersuchen Brigitte Tag und Martin Wyss die strafrechtliche Einordnung von pornografischen Deepfakes. Sie klären zunächst, was «Deepfakes» überhaupt sind, und widmen sich anschliessend der Frage, wie die mithilfe generativer künstlicher Intelligenz erstellten pornografischen Darstellungen de lege lata strafrechtlich eingeordnet werden können. Zudem befassen sie sich mit einzelnen Aspekten des am 1. Juli 2024 in Kraft tretenden revidierten Sexualstrafrechts.

Ralph Trümpler und Gregori Werder besprechen das Urteil 9C_135/2022 des Bundesgerichts, das sich mit den Krankenversicherungen und dem «Grundsatz der Wirtschaftlichkeit der Behandlung» (Art. 56 KVG), an dem sich die Leistungserbringer zu orientieren haben, befasst. Bezogen auf die Screening-Methode hat das Bundesgericht darin klargestellt, dass der Nachweis der Unwirtschaftlichkeit im Rahmen einer Einzelfallprüfung zu erbringen ist.

Mit dem Verfahren zur Aufhebung der Siegelung gemäss Art. 248 und 248a StPO beschäftigt sich Christian Roten in seinem Beitrag. Die per 1. Januar 2024 neu in Kraft getretenen Artikel führen den Begriff des «Inhabers bzw. der Inhaberin, der oder die nicht mit der berechtigten Person identisch» ist, ein – dafür schlägt der Autor eine Definition vor, die er auf die Gesetzgebungsarbeiten, die Rechtsprechung und die Lehre stützt.

Nevin Dobmann und Nic Frei berichten schliesslich von der 8. Basler Arbeitsrechtstagung, besprechen die Referate zu Themen von der Durchsetzung von Lohnansprüchen über die Massenentlassung bis zum Recht auf Offline und bieten nicht zuletzt eine Rechtsprechungsübersicht für die Jahre 2022 und 2023.

Wir wünschen eine anregende und interessante Lektüre!

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