L'art pour l'art?
Früheren Generationen von Bundesrichtern war bisweilen vorgeworfen worden, sie scheuten keine formaljuristische Akrobatik, um einem unbequemen Entscheid auszuweichen. Aus heutiger Sicht könnte man auch von weiser Zurückhaltung sprechen, wenn ein Richter nicht in jeden Fettnapf auf dem Rechtsweg treten will. Und wo es um wirklich Wesentliches ging, wie etwa beim Frauenstimmrecht in Appenzell, sind Richter auch früher mit festem Fuss aufgetreten.
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