Bundesrat schickt Ausführungsbestimmungen des Opferhilfegesetzes in die Vernehmlassung
Der Bundesrat hat am 27. Juni 2007 die Ausführungsbestimmungen zu der am 23. März 2007 vom Parlament verabschiedeten Revision des Opferhilfegesetzes in die Vernehmlassung bei den Kantonen geschickt. Die Ausführungsbestimmungen in der Opferhilfeverordnung enthalten Präzisierungen in Detailfragen.
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