Obligatorische Unfallversicherung: Erhöhung des Höchstbetrages des versicherten Verdienstes
Der Bundesrat hat beschlossen, den Höchstbetrag des versicherten Verdienstes in der obligatorischen Unfallversicherung per 1. Januar 2008 von 106'800 Franken auf 126'000 Franken anzuheben. Der Höchstbetrag gilt auch bei der Berechnung der Beiträge und Leistungen der Arbeitslosenversicherung sowie bei den Taggeldern der Invalidenversicherung.
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