Vernehmlassung zur Finanzierung öffentlich-rechtlicher Vorsorgeeinrichtungen
Der Bundesrat hat auf Antrag des Eidg. Departements des Innern einen Gesetzesentwurf zur Finanzierung öffentlich-rechtlicher Vorsorgeeinrichtungen in die Vernehmlassung geschickt. Öffentlich-rechtliche Vorsorgeeinrichtungen sollen grundsätzlich wie privatrechtliche voll ausfinanziert sein. Das System der Teilkapitalisierung wird allerdings während 30 Jahren weiterhin zugelassen.
Loggen Sie sich bitte ein, um den ganzen Text zu lesen.
Es gibt noch keine Kommentare
Ihr Kommentar zu diesem Beitrag
AbonnentInnen dieser Zeitschrift können sich an der Diskussion beteiligen. Bitte loggen Sie sich ein, um Kommentare verfassen zu können.
0 Kommentare