Aufhebung der Adoption: Kein Recht auf Wahl des Vater
BGer – Einer 28-jährigen Bernerin bleibt es verwehrt, ihre Adoption durch den Stiefvater aufheben und sich von ihrem aufgetauchten leiblichen Vater als Kind anerkennen zu lassen. Das Bundesgericht hat die Beschwerde der jungen Frau abgewiesen. (Urteil 5A_640/2010)
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