Mann mit perversen Phantasien bleibt in Untersuchungshaft
BGer – Ein 52-jähriger Zürcher bleibt in Untersuchungshaft. Er hatte sich unter Angabe einer realen Adresse als Mutter mit Tochter ausgegeben, die angeblich geschlachtet werden möchten. Das Bundesgericht hat sein Haftentlassungsgesuch wegen Fluchtgefahr abgewiesen. (Urteil 1B_102/2011)
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