RK-N: Nationalratskommission für Verfassungsgerichtsbarkeit
Die Rechtskommission des Nationalrats (RK-N) möchte dem Bundesgericht ermöglichen, Bundesgesetze auf ihre Verfassungsmässigkeit zu prüfen. Sie ist mit 16 zu 8 Stimmen auf eine Vorlage zur Einführung einer Verfassungsgerichtsbarkeit für Bundesgesetze eingetreten.
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