Verfassungsbeschwerde gegen die auf Daten aus Liechtenstein («Steuer-CD») gestützte Anordnung einer Wohnungsdurchsuchung erfolglos
Beschluss 2 BvR 2101/09 vom 9. November 2010
Das deutsche Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass der für eine Wohnungsdurchsuchung erforderliche Anfangsverdacht ohne Verfassungsverstoss auf Daten gestützt werden kann, die ein Informant aus Liechtenstein auf einem Datenträger an die Bundesrepublik Deutschland verkauft hat. (Beschluss 2 BvR 2101/09)
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