Ständerat überführt verbesserten Einlegerschutz ins Dauerrecht
Der Ständerat hat am 7. Dezember 2010 den Einlegerschutz im Bankengesetz dringlich verlängert. Zudem überführte er diese und weitere Massnahmen zum besseren Umgang mit Pleitebanken ins Dauerrecht. Damit hatte er bis zur Vorlage des too-big-to-fail-Berichts zugewartet.
Loggen Sie sich bitte ein, um den ganzen Text zu lesen.
Es gibt noch keine Kommentare
Ihr Kommentar zu diesem Beitrag
AbonnentInnen dieser Zeitschrift können sich an der Diskussion beteiligen. Bitte loggen Sie sich ein, um Kommentare verfassen zu können.
0 Kommentare