La CEDH déclare recevable la requête d'un couple homosexuel
EGMR – Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat am 15. September 2010 eine Beschwerde eines lesbischen Paars für zulässig erklärt. Die Frauen seien im Vergleich mit heterosexuellen Paaren diskriminiert worden, da die französische Justiz die Adoption des Kindes der einen Frau durch die andere abgelehnt hat. (bb)
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