Trotz Arbeitsverweigerung «Grati» für Angestellten
BGer – Ein Angestellter, der wegen ständig verspäteten Lohnzahlungen seines Arbeitgebers die Arbeit verweigert, hat dennoch Anspruch auf eine vertraglich zugesicherte Gratifikation zum Jahresende. Das Bundesgericht hat ein Urteil aus dem Kanton Aargau korrigiert. (BGE 4A_122/2010)
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