Kind zu Tode misshandelt: BGer-Praxisänderung bei Strafreduktion
Eine Praxisänderung des Bundesgerichts dürfte für beschränkt zurechnungsfähige Täter künftig härtere Strafen zur Folge haben. Die Richter wollen weg vom schematischen Strafrabatt bei verminderter Schuldfähigkeit.
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