Bundesverwaltungsgericht hebt Rekordbusse gegen Swisscom auf
BVGer – Das Bundesverwaltungsgericht hat die Rekordbusse der Wettbewerbskommission (WEKO) gegen die Swisscom in der Höhe von 333 Millionen Franken aufgehoben. Gemäss dem Urteil hat die Swisscom bei der Übernahme fremder Anrufe auf ihr Handynetz keine Preisausbeutung betrieben. (Urteil B-2050/2007)
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