Lange Untersuchungshaft eines Drogengrosshändlers war rechtens
EGMR – Die fünf Jahre dauernde Untersuchungshaft eines Drogengrosshändlers ist nach Ansicht des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) nicht zu beanstanden. Der Mann wurde im Oktober 2008 vom Bundesstrafgericht zu 15 Jahren Freiheitsstrafe verurteilt.
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