Recours au TF pour le financement des coûts de traitement de déchets
Die Waadtländer Gemeinde Romanel-sur-Lausanne hat einen Entscheid des Verfassungsgerichts des Kantons Waadt beim Bundesgericht angefochten. Dieses hatte ein Gemeindereglement aufgehoben, welches vorsah, dass 70% der Abfallentsorgungskosten durch eine Abgabe und der Rest durch das Steuerwesen finanziert werden solle. (ts)
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