IV-Rente wegen schwerer Schmerzstörung
Bundesgericht gibt Zürcherin Recht
BGer – Wer wegen Schmerzstörungen schon vor 2004 eine IV-Rente erhalten hat, darf diese weiterhin beziehen, auch wenn in einem vergleichbaren Fall heute keine Rente mehr zugesprochen würde. (Öffentliche Beratung im Urteil 8C_502/2007)
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