Zürcher Puffmutter muss auf Bordell-Umsatz Mehrwertsteuer entrichten
BGer – Die Betreiberin eines Bordells in Zürich muss auf den Umsätzen aus ihrem Etablissement Mehrwertsteuer zahlen. Das Bundesgericht hat ein weiteres Mal bestätigt, dass auch sittenwidrige oder sogar illegale Geschäfte steuerpflichtig sind (Urteil 2C_430/2008).
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