Geplatzte Druckleitung im Kraftwerk Cleuson-Dixence
Bundesgericht bestätigt Urteile des Walliser Kantonsgerichts
BGer – Die juristische Aufarbeitung des Kraftwerk-Unglücks von Cleuson-Dixence VS im Jahr 2000 mit drei Toten ist beendet. Das Bundesgericht hat die Verurteilung zweier Projektleiter wegen fahrlässiger Tötung bestätigt (Urteile 6B_338/2008, 6B_305/2008, 6B_311/2008 und 6B_337/2008).
Loggen Sie sich bitte ein, um den ganzen Text zu lesen.
Es gibt noch keine Kommentare
Ihr Kommentar zu diesem Beitrag
AbonnentInnen dieser Zeitschrift können sich an der Diskussion beteiligen. Bitte loggen Sie sich ein, um Kommentare verfassen zu können.
0 Kommentare