Botschaft zur Revision des Mietrechts
Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 12. Dezember 2008 den Entwurf zur Änderung des Mietrechtes im Obligationenrecht gutgeheissen und die dazugehörende Botschaft verabschiedet. Die Gesetzesänderung bezweckt den Systemwechsel von der Kostenmiete zur Index- und Vergleichsmiete. Dadurch werden die Mietzinse von den Hypothekarzinssätzen losgelöst.
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