Kein Risiko für Lohndumping bei Genfer Solidaritäts-Stellen
BGer – Genf kann das Lohnreglement für Solidaritäts-Stellen beibehalten. Das Bundesgericht bezeichnet Löhne zwischen 3000 und 4000 Franken für Arbeitslose mit wenig Chancen auf dem Arbeitsmarkt als legal.
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