Thurgau darf Hunde bei Nichtbezahlen der Hundesteuer einziehen
BGer – Der Kanton Thurgau kann Hundehaltern den Hund wegnehmen, wenn sie die Hundesteuer nicht bezahlt haben. Das Bundesgericht hat eine Beschwerde gegen das kantonale Hundegesetz abgelehnt.
Loggen Sie sich bitte ein, um den ganzen Text zu lesen.
Es gibt noch keine Kommentare
Ihr Kommentar zu diesem Beitrag
AbonnentInnen dieser Zeitschrift können sich an der Diskussion beteiligen. Bitte loggen Sie sich ein, um Kommentare verfassen zu können.
0 Kommentare