Jusletter

Thurgau darf Hunde bei Nichtbezahlen der Hundesteuer einziehen

  • Autor/Autorin: Jurius
  • Rechtsgebiete: Verwaltungsrecht
  • Zitiervorschlag: Jurius, Thurgau darf Hunde bei Nichtbezahlen der Hundesteuer einziehen, in: Jusletter 29. September 2008
BGer – Der Kanton Thurgau kann Hundehaltern den Hund wegnehmen, wenn sie die Hundesteuer nicht bezahlt haben. Das Bundesgericht hat eine Beschwerde gegen das kantonale Hundegesetz abgelehnt.

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