Bundesgericht hebt St. Galler Urteil zu Viagra-Handel auf
Gesundheit der Kunden nicht gefährdet
BGer – Wer illegal mit dem Potenzmittel Viagra handelt, darf nur mit Gefängnis bestraft werden, wenn bei einem Abnehmer bewiesenermassen die Gesundheit gefährdet wurde. Das Bundesgericht hat ein Urteil des St. Galler Kantonsgerichts zurückgewiesen.
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