SPK-S: Konkretisierung des Integrationsbegriffs im Ausländerrecht
Die staatspolitische Kommission des Nationalrates (SPK-N) wird einen Gesetzesentwurf ausarbeiten, wonach eine Niederlassungsbewilligung nur nach erfolgreicher Integration erteilt werden darf. Wer bereits eine Niederlassungsbewilligung besitzt, soll diese bei unzureichender Integration verlieren.
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